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Erhöhung der KiBiz-Kindpauschalen

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15. Feb 2016

Die NRW-Landesregierung wird 2016 mehr Geld für Kindertagesstätten bereitstellen. Möglich wird dies durch freigewordene Gelder im Bundeshaushalt, die eigentlich für das Betreuungsgeld vorgesehen waren.

Die NRW-Landesregierung wird 2016 mehr Geld für Kindertagesstätten bereitstellen. Möglich wird dies durch freigewordene Gelder im Bundeshaushalt. Die rund 430,9 Mio. Euro, die für das Betreuungsgeld vorgesehen waren, welches vom Bundesverfassungsgericht 2015 gekippt wurde, stehen nun „vollumfänglich für Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung“ bereit, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem November 2015. Dies gilt bis zum Kindergartenjahr 2018/2019.

Somit gibt das Land NRW alleine 331 Mio. Euro mehr für Personal- und Sachkosten in den Landesanteil der Kinderpauschale (Anlage zu § 19 KiBiz). Hierdurch erhöht sich die Kinderpauschale nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bis 2018 im Durchschnitt um 2,5 bis 2,8 Prozent. Dieser Zusatzbeitrag des Landesanteils unterliegt nicht der gesetzlichen verankerten Dynamisierung. Der dynamische Länderanteil der Kinderpauschale wird im besagten Zeitraum von 1,5 Prozent auf drei Prozent angehoben. Mit dem Beginn des neuen Kindergartenjahres, am 1. August 2016 steigen die Pauschalen damit um 5,5 bis 5,8 Prozent. Die Anteile der Kommunen und Träger ist hiervon nicht betroffen.

Die übrigen 99,9 Mio. Euro stellt das Land NRW als Investitionsmittel für den U3 Ausbau bereit.

Die Investitionsmittel sowie Personal- und Sachkosten fließen den Kommunen voraussichtlich wie folgt zu:


Personal- und Sachmittel Investitionen Summe
2016 56,8 17,1 73,9
2017 129,0 39,0 168,0
2018 145,2 43,8 189,0
Summe 331,0 99,9 430,9

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