E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
02233 93245-0

Das Budget für Arbeit kommt bundesweit

Vorlesen

16. Dez 2016

Der Bundesrat hat dem Bundesteilhabegesetz zugestimmt. Für die Lebenshilfe NRW ist damit ein unumkehrbarer Prozess in der Eingliederungshilfe in Gang gebracht worden, der nun von Verbänden und Politik gemeinsam fortgesetzt werden muss.

Der Bundesrat hat mehrheitlich dem Bundesteilhabegesetz zugestimmt, damit tritt es zum 1. Januar 2017 in Kraft. Für die Lebenshilfe NRW ist damit ein unumkehrbarer Prozess in der Eingliederungshilfe in Gang gebracht worden, der nun von Verbänden und Politik gemeinsam fortgesetzt werden muss.

„NRW hat dem Gesetz zugestimmt und ist unserer Bitte nachgekommen, den Vermittlungsausschuss zu verhindern. Mit dem Bundesteilhabegesetz ist ein unumkehrbarer Prozess eingeleitet worden. Nun gilt es, diesen Prozess weiter fortzusetzen, an dem wir uns als Lebenshilfe NRW gerne aktiv beteiligen werden. Rund 900.000 Menschen beziehen heute in Deutschland Eingliederungshilfe. Für sie bringt das Gesetz wichtige Neuerungen. Eine wichtige Verbesserung ist die durch den Bund finanzierte Beratung aus einer Hand, die bisher unterschätzt wurde. Bei meinen Gesprächen in der ganzen Republik hat sich immer wieder gezeigt, dass hier ein großer Bedarf bei den Eltern und Angehörigen besteht. Wir setzen große Hoffnungen in dieses neue Angebot.

Für die von uns vertretenen 500.000 Menschen mit geistiger Behinderung ist die Anhebung des Arbeitsfördergeldes für die Beschäftigten der Werkstätten wichtig. Hinzu kommt, dass sie, anders als im Regierungsentwurf, bei den Vermögensgrenzen auch bedacht worden sind und künftig bis zu 5.000 Euro an Vermögen sparen dürfen. Dies war anfangs nicht der Fall. Sie wären ohne unsere intensiven Gespräche mit den Abgeordneten die Verlierer des Gesetzes geworden.

„Mit dem Budget für Arbeit ist nun ein bundesweites Instrument für mehr Inklusion am ersten Arbeitsmarkt geschaffen worden. Damit ist der Arbeitsmarkt von den Werkstätten bis zum ersten Arbeitsmarkt durchlässiger geworden. Wir appellieren an die Arbeitgeber, dieses Instrument zu nutzen und den Menschen mit Behinderung die Chance zu geben, sich zu beweisen und sich von ihren Potenzialen zu überzeugen. Die Lebenshilfe wird hier ein kompetenter Partner für die Arbeitgeber bei der Begleitung der Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt sein,“ sagt der Vorsitzende der Lebenshilfe NRW Uwe Schummer MdB.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen