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Finanzfragen sorgen für verzögerten Referentenentwurf

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20. Apr 2016

Bund und Länder müssen Kompromiss bei der Finanzierung des Bundesteilhabegesetzes finden, sagt Uwe Schummer, Vorsitzender der Lebenshilfe NRW. Ob der vom Bundesarbeitsministerium angedachte Zeitplan gehalten werden kann ist nicht klar.

Anfang März hat die parlamentarische Staatssekretärin des Bundessozialministeriums, Gabriele Lösekrug-Möller, auf der Vorsitzenden- und Geschäftsführerkonferenz der Lebenshilfe NRW eine baldige Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) angekündigt. Seither wartet nicht nur die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen auf die Veröffentlichung.

Das kursierende Gerücht, das BTHG komme erst gar nicht, ist zu vernachlässigen. Momentan wird vor allem Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer öffentlich kritisiert, das BTHG zu blockieren, wie es nach dem Koalitionsgipfel Mitte April hieß. Lebenshilfe-NRW-Vorsitzender Uwe Schummer hat nun in Erfahrung gebracht, dass der Entwurf vorliegt, aber noch zurückgehalten wird, weil bei der Bund-Länder-Finanzierung seitens einiger Bundesländer noch offene Fragen bestehen. „Inhaltlich ist man in Bayern mit dem Gesetz zufrieden“, sagte Schummer, „nur über die finanzielle Beteiligung der Länder an der kommunalen Entlastung hakt es noch“. Der Plan sieht vor, dass die Länder rund zehn Prozent der Entlastung mittragen sollen. Dagegen gibt es Widerstand aus den Ländern. „Hier muss nun ein Kompromiss gefunden werden“, sagt Schummer, der zuversichtlich ist, dass dieser gefunden wird.

Der Referentenentwurf des BTHG ist eines der Themen auf dem Treffen der Ministerpräsident/innen am Donnerstag, 21. März. Kommt es dort zu einer Einigung, dürfte mit einer baldigen Veröffentlichung des Referentenentwurfs zu rechnen sein. Ob der Zeitplan, den das BMAS im Auge hatte, das Gesetz noch am 1. Januar 2017 in Kraft treten zu lassen, gehalten werden kann, ist jedoch fraglich. Eine für Mitte April geplante Anhörung im Bundestag konnte wegen der Verzögerung nicht stattfinden. Am 25. November soll der Bundesrat das Gesetz verabschieden, so die letzte Planung.

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