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Bedarfssituation individuell betrachten

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10. Mär 2017

In einem gemeinsamen Brief an Ministerpräsidentin Hanelore Kraft fordern Sozialverband Deutschland NRW, Sozialverband VdK NRW und Lebenshilfe NRW Leistungen wie aus einer Hand bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) in NRW.

SoVD NRW
SoVD NRW
VdK NRW
VdK NRW
Lebenshilfe NRW
Lebenshilfe NRW

Mit einem gemeinsamen Brief an die NRW-Ministerpräsidentin, Hanelore Kraft, fordern der Sozialverband Deutschland NRW (SoVD), der Sozialverband VdK NRW (VdK) und die Lebenshilfe NRW bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) in NRW die Leistungen „wie aus einer Hand“ von den Landschaftsverbänden erbringen zu lassen. Sie appellieren auch dafür, die Zuständigkeit der überörtlichen Träger beim Zusammentreffen von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen nicht auf das „gemeinschaftliche Wohnen“ zu beschränken. Die individuelle Bedarfssituation solle erfasst werden. Ansonsten drohen Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben, weiterhin ihre Ansprüche bei unterschiedlichen Trägern geltend zu machen zu müssen. Dies wiederspreche dem Geist des BTHG. Die gesetzliche Regelung müsse noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.

Brief an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.

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