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Absolventen feiern in Haus Hammerstein

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20. Mai 2014

Anfang Mai nahmen 15 Teilnehmer*innen an der Abschluss-Feier der Ausbildung als staatlich anerkannte „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ teil.

15 Kursteilnehmer, Corinna Mucha (Praxisleiterin), Beate Rohr-Sobizack und Silvia Gstalter (Lebenshilfe NRW)
15 Kursteilnehmer, Corinna Mucha (Praxisleiterin), Beate Rohr-Sobizack und Silvia Gstalter (Lebenshilfe NRW)
© Lebenshilfe NRW

Anfang Mai nahmen 15 TeilnehmerInnen an der staatlich anerkannten Ausbildung zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ teil. Voller Stolz empfingen Sie ihr Abschlusszeugnis in der beliebten Bildungs- und Erholungsstätte Haus Hammerstein in Hückeswagen.

Ein stimmungsvolles Saxophon war die Einleitung in eine gelungene Feier für die Absolventen in Haus Hammerstein, als sie Anfang Mai von Beate Rohr-Sobizack, von der Lebenshilfe NRW, ihre Abschlusszeugnisse entgegennahmen. Nach einer kurzen Ansprache freuten sich alle sichtlich und waren begeistert von den unterschiedlichen Programmpunkten. Aufgrund des schlechten Wetters wurde die Veranstaltung dieses Jahr in das Café von Haus Hammerstein verlegt, was der positiven Stimmung jedoch keinen Abbruch tat. Ein lustiges Highlight war zum Beispiel eine Präsentation von Bildern vor und nach der spannenden Prüfung zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“, die für viele eine Herausforderung und die erreichte Zusatzqualifikation ein weiterer, beruflicher Höhepunkt ist. Denn: Nochmal für zwei Jahre die Schulbank drücken, ist sicher nicht für jeden was. Doch es lohnt sich!

So lernen die TeilnehmerInnen in 16 Wochen-Blöcken, wie sie Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt sowohl gewohnt fachlich-handwerklich als auch pädagogisch begleiten. Dies ist besonders wichtig, da zu den zentralen Aufgaben einer WfbM gehört, Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben zu integrieren. Ziel ist es, mit wirkungsvollen Eingliederungsmaßnahmen die Leistungsfähigkeit des Menschen mit Behinderung zu entwickeln, zu erhöhen oder wieder herzustellen. Dies erfordert von den Fachkräften einen hohen beruflichen Qualifikationsstandard. Besonders in den Bereichen der Arbeits-, Sozial- und Sonderpädagogik sowie bei der Förderungsdiagnostik muss die Fachkraft zusätzlich qualifiziert sein.

Interessierte erhalten auf der folgenden Seite Informationen zur Ausbildung "Geprüfte Fachkraft zur Arbeitsförderung und Berufsförderung".

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