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Absolventen feiern Abschluss in Haus Hammerstein

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14. Nov 2014

Ende Oktober freuten sich 17 neue „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ mit „Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation“, dass sie ihr Abschlusszeugnis entgegen nehmen durften.

17 Kursteilnehmer, Ulrich Sodenkamp (Praxisbegleiter), Beate Rohr-Sobizack und Silvia Gstalter (Lebenshilfe NRW)
17 Kursteilnehmer, Ulrich Sodenkamp (Praxisbegleiter), Beate Rohr-Sobizack und Silvia Gstalter (Lebenshilfe NRW)

Ende Oktober freuten sich 17 TeilnehmerInnen der staatlich anerkannten Ausbildung zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ und der „Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation“, dass sie bei einer kleinen Zeremonie in Haus Hammerstein ihr lang ersehntes Abschlusszeugnis entgegen nehmen durften.

Der Chor der Lebenshilfe Wuppertal freute sich sichtlich, den fröhlichen Absolventen ihre Zeugnis-übergabe durch kleine Gesangseinlagen verschönern zu können. Und auch das obligatorische Glas Sekt und das leckere Fingerfood trugen zur positiven Stimmung bei, als Beate Rohr-Sobizack von der Lebenshilfe NRW, die Zeugnisse überreichte.

Die 17 Teilnehmer können nun zu Recht stolz auf ihre berufsbegleitende Qualifikation zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ und auf ihre „Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation“ sein. So lernten die TeilnehmerInnen in zwei Jahren wie sie Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt sowohl gewohnt fachlich-handwerklich, als auch pädagogisch anleiten. Dies ist besonders wichtig, da zu den zentralen Aufgaben einer WfbM gehört, Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben zu integrieren. Ziel ist es, mit wirkungsvollen Eingliederungsmaßnahmen die Leistungsfähigkeit des Menschen mit Behinderung zu entwickeln, zu erhöhen oder wieder herzustellen. Dies erfordert von den Fachkräften einen hohen beruflichen Qualifikationsstandard. Besonders in den Bereichen der Arbeits-, Sozial- und Sonderpädagogik sowie bei der Förderungsdiagnostik muss die Fachkraft zusätzlich qualifiziert sein.

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