Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
Wichtiger Text in Leichter Sprache
In diesem Text stehen die Regeln
für einen Vertrag mit uns.
Im Text steht:
Das machen wir für Sie.
Und im Text steht auch:
das müssen Sie machen.
Man nennt das:
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
und Teilnahme-Bedingungen.
Vielleicht möchten Sie
ein Seminar bei uns machen.
Dann müssen Sie
mit diesen Regeln einverstanden sein.
Und Sie müssen sich an diese Regeln halten.
Deshalb ist das ein wichtiger Text.
Leichte Sprache und Rechts-Gültigkeit
Dieser Text in Leichter Sprache
ist zusätzlich.
Es gibt diesen Text auch in schwerer Sprache.
Der Text in schwerer Sprache ist rechts-gültig.
Das bedeutet:
Bei Gericht ist der Text in schwerer Sprache gültig.
Übersetzung vom Text in schwerer Sprache
Diesen Text gibt es auch in schwerer Sprache.
Jede Regel steht auch
im Text in schwerer Sprache.
Manche Wörter in schwerer Sprache
sind sehr wichtig.
Deshalb schreiben wir diese Wörter
auch im Text in Leichter Sprache.
So erkennen Sie die Wörter im Text wieder.
Wort-Erklärungen
Wir erklären Wörter.
Sie können die Wörter nachlesen.
Wörter mit Erklärungen sehen so aus:
Die Wörter haben einen gelben Hintergrund.
So wie hier.
Klicken Sie auf das Wort.
Dann kommen Sie zur Erklärung.
Geschlechter-gerechte Sprache
Das bedeutet:
Man schreibt zum Beispiel:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Oder man macht ein Sternchen im Wort.
Und schreibt danach: innen.
Zum Beispiel so:
Teilnehmer*innen.
Damit will man sagen:
Es sind immer Frauen und Männer gemeint.
Das ist vielen Menschen wichtig.
Uns auch.
Frauen waren nämlich früher oft nicht gemeint.
Das darf heute nicht mehr so sein.
Wen wir meinen
Wir meinen alle Menschen:
Warum wir geschlechter-gerechte Sprache
nicht benutzen
Wir meinen alle Menschen.
Aber wir schreiben nicht alle auf.
Wir möchten die Texte einfach schreiben.
Kurze Sätze sind nämlich leichter zu lesen.
Text aufklappen
Dieser Text ist sehr lang.
Wir erklären nämlich viele Dinge.
Deshalb haben wir den meisten Text eingeklappt.
Klicken Sie eine Überschrift an.
Dann können Sie den Text aufklappen.
Und Sie können den ganzen Text lesen.
Seminare bei der Lebenshilfe Bildung NRW
Bei der Lebenshilfe Bildung
kann man Kurse machen.
Ein anderes Wort für einen Kurs ist:
Seminar.
Es gibt verschiedene Arten von Seminaren.
Wir schreiben in diesem Text immer Seminar.
Wir meinen aber alle Arten von Seminaren.
Im Programm stehen:
Sie melden sich für etwas bei uns an?
Dann bedeutet das:
Anmelde-Formular ausfüllen
Es gibt ein Anmelde-Formular
im Programm-Heft.
Füllen Sie das Anmelde-Formular aus.
Unterschreiben Sie das Anmelde-Formular.
Schicken Sie das Anmelde-Formular
an die Lebenshilfe Bildung NRW.
Anmelde-Formular mit der Post schicken Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
Abtstraße 21
50354 Hürth
Anmelde-Formular als Fax schicken
Fax-Nummer:
02233 93245-732
Anmelde-Formular als E-Mail schicken
E-Mail-Adresse:
nflbnshlf-nrwd
Wenn wir Ihre Anmeldung bekommen haben,
dann gilt Ihre Anmeldung.
Das ist wie ein Vertrag.
Sie bekommen eine Anmelde-Bestätigung von uns.
Vielleicht kann das Seminar trotzdem
nicht gemacht werden.
Zum Beispiel:
Die Seminar-Leitung wird krank.
Dann fällt das Seminar aus.
Und Sie bekommen Ihr Geld zurück.
Oder es gibt einen neuen Termin für das Seminar.
Vielleicht haben Sie die Anmeldung abgeschickt.
Jetzt denken Sie:
Ich kann auf jeden Fall beim Seminar teilnehmen.
Das ist nicht so.
Zuerst schicken wir Ihnen einen Brief.
Diesen Brief nennen wir:
Anmelde-Bestätigung.
Dann können Sie am Seminar teilnehmen.
Sie dürfen Ihre Anmeldung zurück-nehmen Vielleicht haben Sie
das Anmelde-Formular abgeschickt.
Aber Sie haben es sich anders überlegt.
Und Sie wollen den Kurs doch nicht machen.
Dann dürfen Sie Ihre Anmeldung zurück-nehmen.
Ein anderes Wort für zurück-nehmen ist:
wider-rufen.
So lange können Sie
Ihre Anmeldung wider-rufen
Sie haben das Anmelde-Formular abgeschickt.
Danach haben Sie 14 Tage Zeit.
Das sind zwei Wochen.
So lange können Sie Ihre Anmeldung wider-rufen.
Wichtig:
Schicken Sie die den Widerruf zu uns
Wohin genau?
Das steht oben in der Regel 1.
Jemand soll für Sie zum Seminar kommen
Sie haben sich zum Seminar angemeldet.
Das bedeutet:
Sie selbst kommen zum Seminar.
Es soll jemand anders für Sie zum Seminar kommen.
Das nennen wir: Umbuchung.
Das kostet extra Geld.
Die Umbuchung kostet 25 Euro.
Das Geld nennen wir:
Bearbeitungs-Gebühr.
Vom Seminar wieder abmelden
Sie können sagen:
Ich komme nicht zum Seminar.
Das nennen wir:
Rücktritt.
Das müssen Sie tun
Sie müssen uns schreiben.
Die Adressen stehen oben im Text.
Geld bezahlen bei einem Rücktritt
Sie melden sich vom Seminar ab.
Das kostet 25 Euro.
Wir nennen das: Storno-Gebühr.
Manchmal kostet der Rücktritt noch mehr.
Wenn der Rücktritt nämlich
4 Wochen vor dem Seminar ist.
Lesen Sie jetzt:
Wie viel Sie bei einem späten Rücktritt bezahlen müssen.
Rücktritt 30 Tage vorher
Das Seminar ist in 30 Tagen.
Das sind 4 Wochen.
Oder noch eher.
Jetzt melden Sie sich ab.
Sie müssen
die Hälfte
von der Seminar-Gebühr
bezahlen.
Wie viel ist die Hälfte von Ihrer Seminar-Gebühr?
Fragen Sie nach.
Hier schreiben wir Beispiel für die Hälfte:
100 Euro
Seminar-Gebühr
4 Wochen vorher Rücktritt
50 Euro trotzdem bezahlen
Rücktritt 14 Tage vorher
Das Seminar ist in 14 Tagen.
Das sind 2 Wochen.
Oder noch eher.
Jetzt melden Sie sich ab.
Sie müssen
drei viertel
von der Seminar-Gebühr
bezahlen.
Wie viel sind drei viertel von Ihrer Seminar-Gebühr?
Fragen Sie nach.
Hier schreiben wir Beispiel für drei viertel:
100 Euro
Seminar-Gebühr
2 Woche vorher Rücktritt
75 Euro trotzdem bezahlen
Rücktritt 7 Tage vorher
Das Seminar ist in 7 Tagen.
Das ist 1 Woche.
Oder noch eher.
Jetzt melden Sie sich ab.
Sie müssen
die ganze Seminar-Gebühr
bezahlen.
Man kann auch sagen:
Sie müssen das Seminar trotzdem bezahlen.
Wie viel ist Ihre ganze Seminar-Gebühr?
Fragen Sie nach.
Hier schreiben wir Beispiel:
100 Euro Seminar-Gebühr
eine Woche vorher Rücktritt
100 Euro trotzdem bezahlen
Rücktritt bei Seminaren mit vielen Terminen
Wir haben auch Seminare mit vielen Terminen.
Manchmal sind die Termine über 2 Jahre.
Vielleicht haben Sie mit so einem Seminar
schon angefangen.
Und Sie waren schon bei Seminaren.
Aber dann möchten Sie wieder aufhören.
Sie bekommen einen Teil vom Geld zurück.
Aber nicht alles.
Wie viel Sie trotzdem bezahlen müssen?
Das steht in den Regeln vom Rücktritt.
Sie können auch nachfragen:
Wie viel muss ich trotzdem bezahlen?
Wenn etwas mit dem Seminar nicht klappt
Wir sagen Ihnen sofort Bescheid
bei Änderungen oder Absagen.
Wir schreiben Ihnen.
Oder wir rufen Sie an.
Änderungen beim Seminar sind erlaubt
Vielleicht passiert das einmal:
Sie haben sich für ein Seminar angemeldet.
Aber danach müssen wir etwas
bei diesem Seminar verändern.
Das dürfen wir.
Termin vom Seminar verschieben
Wir dürfen den Termin
vom Seminar verschieben.
Anderen Lehrer nehmen
Wir dürfen auch einen anderen Lehrer
für das Seminar nehmen.
Andere Veränderungen
Wir dürfen auch etwas anderes verändern.
Sie können sich deswegen
nicht abmelden.
Vielleicht gefällt Ihnen die Veränderung nicht.
Und Sie möchten sich trotzdem abmelden.
Dann müssen Sie aber Geld bezahlen.
Dann sind nämlich die Regeln
für den Rücktritt gültig.
Lesen Sie dazu die Regeln bei Nummer 4.
Warum wir Seminare absagen können
Es müssen eine bestimmte Zahl von Personen
an einem Seminar teilnehmen.
Das nennt man:
Mindest-Teilnehmerzahl.
Vielleicht gibt es bei einem Seminar
zu wenig Anmeldungen.
Dann können wir das Seminar absagen.
Wir können auch
die Teilnehmer aus 2 Seminaren
in ein Seminar schicken.
Das nennen wir:
Angebote zusammen-legen
Das gilt in diesem Fall für Sie:
Wenn wir ein Seminar absagen
Vielleicht haben wir Ihr Seminar abgesagt.
Aber es gibt in einem anderen Seminar
noch einen freien Platz.
Dann nehmen Sie
an dem anderen Seminar teil.
Wenn es kein anderes Seminar für Sie gibt.
Dann fällt das Seminar aus.
Sie brauchen das Seminar nicht bezahlen.
Vielleicht haben Sie das Seminar schon bezahlt.
Dann bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Regeln für das Bezahlen
Preis für das Seminar
Wir haben an verschiedenen Orten Infos
über unsere Seminare:
Es steht immer ein Preis dabei.
Der Preis gilt immer für eine Person.
Umsatz-Steuer für Übernachtung und Verpflegung
Wir schreiben extra auf:
So viel kostet die Übernachtung.
Und so viel kostet die Verpflegung.
Wir schreiben den Gesamt-Preis auf.
Sie müssen den Gesamt-Preis bezahlen.
Ein Teil vom Gesamt-Preis
ist die Umsatz-Steuer.
Die Umsatz-Steuer ist Geld.
Das Geld bekommt das Finanz-Amt.
Es gibt ein Gesetz dafür.
An dieses Gesetz halten wir uns.
Das Gesetz heißt:
Umsatz-Steuer-Gesetz.
Rechnung für das Seminar sofort bezahlen
Sie bekommen eine Rechnung von uns.
Jede Rechnung von uns hat eine andere Nummer.
Das nennt man:
Rechnungs-Nummer.
Bezahlen Sie die Rechnung sofort.
Machen Sie eine Überweisung
auf unser Konto.
Das ist ein Formular von der Bank.
Sie brauchen unsere Konto-Nummer.
Man sagt auch: IBAN-Nummer.
Die Konto-Nummer
lesen Sie auf der letzten Seite.
Schreiben Sie auch auf die Überweisung:
Die Rechnungs-Nummer steht auf der Rechnung.
Wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen
Vielleicht haben Sie die Rechnung
schon bekommen.
Aber Sie haben das Seminar
noch nicht bezahlt.
Dann erinnern wir Sie daran.
Sie bekommen noch einen Brief von uns.
Wir erinnern Sie an das Bezahlen.
Die Erinnerung kostet 5 Euro.
Das nennt man: Mahn-Gebühr.
Die Mahn-Gebühr müssen Sie auch bezahlen.
Jede neue Erinnerung kostet wieder 5 Euro.
Wenn Sie ein Seminar nicht zu Ende machen
Vielleicht werden Sie krank beim Seminar.
Oder es gibt einen anderen Grund.
Und deshalb machen Sie das Seminar nicht zu Ende.
Dann möchten Sie die Seminar-Gebühr
zurück-bekommen.
Das geht nicht.
Wir behalten trotzdem
die ganze Seminar-Gebühr von Ihnen.
Infos über Tagungs-Häuser
Die Kurse sind in Tagungs-Häusern.
Ein Tagungs-Haus ist wie ein Hotel.
Man kann dort nämlich übernachten.
Wir schreiben Infos über das Tagungs-Haus
ins Programm-Heft.
Oder auf den Info-Zettel.
Oder auf unsere Internet-Seite.
Einzel-Zimmer oder Doppel-Zimmer
Vielleicht kommen Sie von weiter weg.
Und Sie möchten im Tagungs-Haus übernachten.
Schreiben Sie auf Ihre Anmeldung:
Wenn alle Einzel-Zimmer besetzt sind
Sie möchten ein Einzel-Zimmer.
Aber es sind alle Einzel-Zimmer schon besetzt.
Dann bekommen Sie ein Einzel-Zimmer
in einem anderen Hotel.
Das andere Hotel ist in der Nähe
vom Tagungs-Haus.
Haus-Ordnung
Jedes Tagungs-Haus hat eine Haus-Ordnung.
Sie müssen sich an die Haus-Ordnung
vom Tagungs-Haus halten.
Verantwortung für Schäden
Vielleicht geht Ihnen etwas im Seminar kaputt.
Oder Sie verlieren etwas.
Dann übernehmen wir die Verantwortung dafür nicht.
Das bedeutet:
Sie bekommen von uns kein Geld
für einen Schaden.
Das bedeutet in schwerer Sprache:
Wir schließen die Haftung
für Schäden aus.
Wann wir doch für einen Schaden bezahlen
Dafür gibt es 3 Ausnahmen.
Ausnahme 1:
Jemand von uns hat absichtlich
etwas von Ihnen kaputt gemacht.
Das nennt man: vorsätzlich.
Ausnahme 2:
Jemand von uns hat überhaupt nicht aufgepasst.
Das nennt man grob fahrlässig.
Und deshalb ist etwas von Ihnen kaputt gegangen.
Ausnahme 3:
Sie haben sich verletzt.
Oder Sie sind in unserem Seminar
krank geworden.
Mit Jemand von uns meinen wir:
Oder eine andere Person
von der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH.
Regeln für den Streit am Gericht
Gerichts-Stand bedeutet:
Ein Gericht soll
bei einem Streit mit einer Firma
entscheiden.
Man muss bei einem Streit
zum Gericht in der Stadt von der Firma
gehen.
Für uns gilt:
Die Lebenshilfe Bildung NRW
ist in der Stadt Hürth.
Deshalb muss man zum Gericht
in der Stadt Hürth gehen.
Aber nur:
Infos über Sie sagen wir nicht weiter
Infos über eine Person heißen:
personen-bezogene Daten.
Diese Infos sind privat.
Jeder Mensch bestimmt selbst:
Sie sagen uns viele Infos über sich.
Zum Beispiel:
Wo Sie wohnen.
Oder wann Sie Geburtstag haben.
Wir sagen diese Infos nicht weiter.
Das nennt man: Datenschutz.
Sie können noch mehr darüber
in unserer Datenschutz-Erklärung lesen.
Das ist ein Text.
In der Datenschutz-Erklärung steht:
Das machen wir mit den Infos über Sie.
Die Datenschutz-Erklärung
gibt es auch in Leichter Sprache.
Eine Schlichtungs-Stelle
kann bei einem Streit helfen.
Es gibt besondere Regeln im Gesetz.
Wir machen nur bei einem Streit
mit Ihnen bei einer Schlichtungs-Stelle mit.
Wir machen das nicht für andere.
Vielleicht ist einmal eine Regel
von unseren Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen
nicht mehr gültig.
Dann sind trotzdem die anderen Regeln
noch gültig.
Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
Abtstraße 21
D-50354 Hürth
+49 2233 93245-60
+49 2233 93245-10
bldnglbnshlf-nrwd
Registriert als Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH, Amtsgericht Köln HBR 62152
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 154096873
Freistellungsbescheid: Die Körperschaft ist teilweise nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige und folgende gemeinnützige Zwecke: