Die Lebenshilfe NRW spricht für, über, aber natürlich auch mit Menschen mit geistiger Behinderung. Denn es geht um ihre Bedürfnisse, Wünsche und Ziele. Als demokratisches Sprachrohr dient ihnen dafür der
Lebenshilfe-Rat.
Dies ist eine Gruppe von Menschen mit geistiger Behinderung, die für sich und andere Betroffene sprechen. Er setzt sich aus 11 gewählten Mitgliedern der Orts- und Kreisvereinigungen sowie zwei Assistenten zusammen. Diese werden alle vier Jahre neu berufen.
Dreimal im Jahr finden die Ratssitzungen statt. Die Aufgaben des Lebenshilfe-Rats gestalten sich vielfältig. Diskussionen über relevante Themen aus dem Behindertenbereich, wie z.B. die Situation in den Werkstätten oder Änderungen in den Sozialgesetzen, gehören ebenso wie Öffentlichkeitsarbeit und Beratung zum Tätigkeitsspektrum.
Einmal im Jahr findet ein Lebenshilfe-Ratstreffen aller landesweiten Lebenshilfe-Räte mit dem Lebenshilfe-Rat NRW statt. Hier werden der Vorsitzende des Lebenshilfe-Rats NRW und sein Stellvertreter gewählt. Der Landesvorstand der Lebenshilfe NRW und der Lebenshilfe-Rat NRW treffen sich ebenfalls einmal jährlich zum gegenseitigen Austausch.
Ein Mitglied des Lebenshilfe-Rats NRW wird in den Rat der behinderten Menschen berufen. Er vertritt den Lebenshilfe-Rat NRW auf Bundesebene.
Sie haben Interesse am Thema Lebenshilfe-Rat?
Oder möchten vielleicht selbst einen örtlichen Rat gründen?
So können Sie einen Lebenshilfe Rat gründen.
Eine Landesberatungsstelle befindet sich in Hürth.
Ansprechpartner sind:
Simone Schardt: 0177 / 21 68 100
sdt@lebenshilfe-nrw.de
Peter Stücke: 0 22 33 / 93 245 - 31 stu@lebenshilfe-nrw.de
Landesberatungsstelle Hürth
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung NRW e.V.
Abtstr. 21
50354 Hürth