Gesetzliche Betreuung
Hier finden Sie Veranstaltungen des Lebenshilfe Betreungsvereins NW e.V.
Rund 1,2 Millionen Deutsche sind vorrübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage persönliche Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Sie sind auf zuverlässige und vertrauenswürdige Helfer angewiesen.
Der Gesetzgeber hat für diese Menschen das Betreuungsgesetz verabschiedet. Es handelt sich dabei um die staatliche Fürsorge für volljährige Personen, die sich wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht um sich selbst oder ihr Vermögen kümmern können. Ihnen wird ein Fremder oder Bekannter vom Amtsgericht als gesetzlicher Betreuer zugewiesen. Dies kann auf eigenen Antrag oder von Amtes wegen geschehen.
Der Betreuungsverein Lebenshilfe NW e.V. wurde von der Lebenshilfe NRW gegründet, um Menschen unabhängig von der Schwere ihrer Behinderung eine familien-, gemeinde- bzw. einrichtungsnahe Betreuung zukommen zu lassen. Der Auftrag liegt vor allem beim behinderten erwachsenen Menschen. Die Betreuung wird im Sinne der Eltern, die sich über die Zukunft ihrer Kinder Gedanken machen und keine persönliche Ersatzperson benennen können, fortgeführt.
Die 6 Beratungs- und Betreuungsstellen des Betreuungsvereins Lebenshilfe NRW e.V. in Düsseldorf, Kamen, Marl, Herne, Hürth und Rösrath ermöglichen Menschen mit Behinderung persönliche Nähe vor Ort.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Beratungs- und Betreuungsstellen.
Selbstverständlich freuen wir uns auch immer über ehrenamtliche BetreuerInnen, deren Gewinnung und Beratung zu einer unserer Kernaufgaben zählt.
INFORMATIONEN ZUM DOWNLOAD
In der Broschüre "Betreuungsrecht" finden Sie die Grundzüge des Betreuungsrechts und zusätzlich ausführliche Informationen dazu, wie man für den Fall der eigenen Betreuungsbedürftigkeit mit einer Verfügung vorsorgen kann.
Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, im Falle von Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr in vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu sein. Damit Sie auch sicher sein können, im Falle von Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit Ihre Dinge so geregelt zu wissen, wie Sie es wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen dafür Vorsorge treffen. Es gibt drei Arten von Vollmachten bzw. Verfügungen:
Die Broschüre will dazu beitragen, im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit einer Vorsorge für den rechtlichen Betreuungsfall stärker als bisher zu verankern. Sie soll gleichzeitig konkrete Vorschläge für denjenigen liefern, der sich zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und möglichst auch zu einer hiermit kombinierten Patientenverfügung entschließt.
Haben Sie Interesse oder generell Fragen zum Thema gesetzliche Betreuung?
Bei Fragen steht Ihnen Beate Rohr- Sobizack gerne zur Verfügung.
Tel.: 022 33 / 93 245 – 32
Fax: 022 33 / 93 245 – 10
Email:
roh@lebenshilfe-nrw.de