Rund 1,2 Millionen Deutsche sind vorrübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage persönliche Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Sie sind auf zuverlässige und vertrauenswürdige Helfer angewiesen.
Der Gesetzgeber hat für diese Menschen das Betreuungsgesetz verabschiedet. Es handelt sich dabei um die staatliche Fürsorge für volljährige Personen, die sich wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht um sich selbst oder ihr Vermögen kümmern können. Ihnen wird ein Fremder oder Bekannter vom Amtsgericht als gesetzlicher Betreuer zugewiesen. Dies kann auf eigenen Antrag oder von Amtes wegen geschehen.
Der Betreuungsverein Lebenshilfe NW e.V. wurde von der Lebenshilfe NRW gegründet, um Menschen unabhängig von der Schwere ihrer Behinderung eine familien-, gemeinde- bzw. einrichtungsnahe Betreuung zukommen zu lassen. Der Auftrag liegt vor allem beim behinderten erwachsenen Menschen. Die Betreuung wird im Sinne der Eltern, die sich über die Zukunft ihrer Kinder Gedanken machen und keine persönliche Ersatzperson benennen können, fortgeführt.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der Beratungs- und Betreuungsstellen.
Selbstverständlich freuen wir uns auch immer über ehrenamtliche BetreuerInnen, deren Gewinnung und Beratung zu einer unserer Kernaufgaben zählt.