Kinder mit geistiger Behinderung oder Lernschwächen benötigen im Schulunterricht besondere Aufmerksamkeit und Förderung. Allgemeine Schulen besitzen nicht die nötigen Rahmenbedingen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Sogenannte
Förderschulen, Förderzentren, Sonderschulen oder Schulen mit sonderpädagogischem Schwerpunkt bieten diesen Kindern die passenden Gegebenheiten und gehen auf Ihre Bedürfnisse ein.
Zusätzlich findet seit Beginn der 80er Jahre in NRW das Projekt „
Schulversuch Gemeinsamer Unterricht mit Behinderten und Nichtbehinderten“ statt. Ziel ist es, behinderte und nicht behinderte Kinder in einen gemeinsamen Unterricht zu verbinden und so günstige Bedingungen für die sozial-emotionale Entwicklung aller Schüler zu schaffen. Das Projekt gliedert sich in zwei Modelle. Im ersten Fall nehmen Schüler mit Behinderung durchgängig am Unterricht einer integrativen Klasse einer allgemeinbildenden Schule teil. Im zweiten Fall gehören Schüler mit Behinderung einer Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt an und kommen nur in bestimmten Fächern mit kooperativen Klassen zusammen.
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