Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind gemeinnützige Dienstleistungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können. Sie stehen Erwachsenen mit geistigen, psychischen und schweren körperlichen Behinderungen offen.

Die Leistungen der Werkstätten sind Eingliederungsleistungen. Das sind berufsbildende und persönlichkeitsfördernde Maßnahmen, die pädagogische, therapeutische, soziale, psychologische, pflegerische und medizinische Dienste umfassen. Ziel der Werkstatt ist es, die individuelle Leistungsfähigkeit der behinderten Erwachsenen zu entwickeln, wiederzugewinnen und so zu erhöhen, dass sie entweder in der Werkstatt ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen oder ins Erwerbsleben eingegliedert werden können.

Jedem behinderten Erwachsenen mit Anspruch auf Werkstattförderung wird nach dem Eingangsverfahren eine zweijährige berufliche Förderung im "Berufsbildungsbereich" und danach ein angemessener Beschäftigungsplatz angeboten. Es ist die vorrangige Aufgabe der Werkstätten, jedem behinderten Beschäftigten durch individuelle Hilfe die Teilnahme am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit, sofern nur ein Minimum wirtschaftlich verwertbarer Arbeit bewältigt werden kann.
(Quelle: BAG/ WfbM)

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