Integrationsabteilung

Engagement über das gesetzlich vorgegebene Maß hinaus - und dennoch wirtschaftlich arbeiten. Dies sind die beiden Kerngedanken von Integrationsunternehmen, -betrieben oder -abteilungen.

Unter Integrationsunternehmen versteht man Betriebe, in denen mindestens 25% Menschen mit Behinderung tätig sind. Damit stellen sie deutlich mehr Arbeitsplätze als gesetzlich vorgegeben zu Verfügung. Alle ArbeitnehmerInnen erhalten dabei die auf dem Arbeitsmarkt gängigen Bedingungen, wie ortsübliche Entlohnung oder Kündigungsschutz.

Integrationsunternehmen arbeiten wirtschaftlich und wollen auf dem Markt bestehen. Ihre Produkte sind deshalb qualitativ hochwertig. Für den Aufwand, der sich wegen des hohen Anteils an ArbeitnehmerInnen mit geistiger Behinderung ergeben kann, erhalten alle Betriebe einen Nachteilsausgleich. Die nötigen Investitionen für die Schaffung dieser Arbeitsplätze fördern das Land Nordrhein-Westfalen und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) - je zur Hälfte aus Mitteln des LVR-Integrationsamtes und des Landesprogramms "Integration unternehmen!". Der LVR leistet darüber hinaus laufende Zuschüsse zu den Personalkosten der schwerbehinderten Beschäftigten.

Der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband NW e.V. hat 2010 die Integrationsabteilung der Lebenshilfe Service NRW gemeinn. GmbH als alleiniger Gesellschafter gegründet.
 

  • Die Integrationsabteilung soll Bedingungen schaffen, in denen Menschen mit Behinderung ihre Fähigkeiten und Leistungsstärken auf dem Arbeitsmarkt optimal einsetzen können. Ziel ist es, Unternehmen den Weg zu ebnen, mehr Menschen mit Behinderung zu beschäftigen.
     
  • Außerdem bietet die Lebenshilfe Service NRW gemeinn. GmbH auch selbst Dienstleistungen und dadurch Arbeitsplätze an.
    Vorrangig werden Menschen mit Lern- und geistiger Behinderung beschäftigt, die ohne Unterstützung keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten. Es werden Menschen beschäftigt, die nicht in der WfbM arbeiten möchten oder derzeit keiner Beschäftigung nachgehen.
    Mit einer Übergangsphase in der WfbM können auch Schulabgänger aus Integrationsschulen und Sonderschulen in das Projekt einbezogen werden. Grundsätzlich wird in kleinen Teams (min. 2 Personen) gearbeitet, in denen sich MitarbeiterInnen mit und ohne Behinderung gegenseitig u.a.
    • unterstützen,
    • motivieren,
    • in Krisensituationen und bei Problemen beistehen,
    • Vorbild sind.
Einen informativen Film zum Thema finden Sie hier.
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Bei Fragen steht Ihnen Beate Rohr-Sobizack gerne zur Verfügung.
Tel.: 022 33 / 93 245 – 32
Fax: 022 33 / 93 245 – 732
Email: roh@lebenshilfe-nrw.de

Lebenshilfe Service NRW gem. GmbH
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50354 Hürth

Hans Jürgen Wagner
Tel.: 022 33 / 93 245 – 0
Fax: 0 22 33 / 93 245 – 10

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