Engagement über das gesetzlich vorgegebene Maß hinaus - und dennoch wirtschaftlich arbeiten. Dies sind die beiden Kerngedanken von Integrationsunternehmen, -betrieben oder -abteilungen.
Unter Integrationsunternehmen versteht man Betriebe, in denen mindestens 25% Menschen mit Behinderung tätig sind. Damit stellen sie deutlich mehr Arbeitsplätze als gesetzlich vorgegeben zu Verfügung. Alle ArbeitnehmerInnen erhalten dabei die auf dem Arbeitsmarkt gängigen Bedingungen, wie ortsübliche Entlohnung oder Kündigungsschutz.
Integrationsunternehmen arbeiten wirtschaftlich und wollen auf dem Markt bestehen. Ihre Produkte sind deshalb qualitativ hochwertig. Für den Aufwand, der sich wegen des hohen Anteils an ArbeitnehmerInnen mit geistiger Behinderung ergeben kann, erhalten alle Betriebe einen Nachteilsausgleich. Die nötigen Investitionen für die Schaffung dieser Arbeitsplätze fördern das Land Nordrhein-Westfalen und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) - je zur Hälfte aus Mitteln des LVR-Integrationsamtes und des Landesprogramms "Integration unternehmen!". Der LVR leistet darüber hinaus laufende Zuschüsse zu den Personalkosten der schwerbehinderten Beschäftigten.
Der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband NW e.V. hat 2010 die Integrationsabteilung der Lebenshilfe Service NRW gemeinn. GmbH als alleiniger Gesellschafter gegründet.
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Hans Jürgen Wagner
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