Der Alltag von Erwachsenen wird in unserer Gesellschaft wesentlich durch das Arbeitsleben bestimmt. Auch Menschen mit geistiger Behinderung gibt Arbeit die Möglichkeit zur Selbstbestätigung, Selbstständigkeit, sozialer Anerkennung und zum Leben in der Gemeinschaft. Erfahrungen im Arbeitsleben können die Persönlichkeits- und Sozialentwicklung positiv beeinflussen. Menschen mit geistiger Behinderung muss daher der Anspruch auf dauerhafte Eingliederung in die Arbeitswelt gesichert werden.
Die Gründe dafür, dass die große Mehrzahl von Menschen mit geistiger Behinderung in einer eigenen Institution, nämlich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), ausgebildet und beschäftigt wird, liegen nicht nur in der Behinderung, sondern auch in der Struktur unserer Arbeitswelt. Das Bemühen um einen Arbeitsplatz außerhalb der WfbM und die weitere Begleitung der neuen Tätigkeit gehören daher ebenso zu den Aufgaben der WfbM wie gesellschaftliche Eingliederung, berufliche Qualifizierung und Dauerbeschäftigung. Die WfbM muss sowohl Ort der Persönlichkeitsentwicklung und Lebensraum als auch Stätte produktiver Tätigkeit sein.
Bisher hat nur ein verschwindend kleiner Teil der Menschen mit Behinderung eine Arbeit außerhalb der WfbM gefunden. Es müssen daher verstärkt Anstrengungen unternommen werden, die Möglichkeiten der Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erweitern, insbesondere durch:
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