Außenarbeitsplätze

Einmal über den Tellerrand hinausschauen, neue Kollegen kennen lernen und Berufserfahrungen sammeln. Was für andere ein Praktikum-, ist für ArbeitnehmerInnen mit geistiger Behinderung ein Außenarbeitsplatz.

Hierbei handelt es sich um ein ausgelagertes Beschäftigungsverhältnis: Ein Mensch mit Behinderung arbeitet über einen festgelegten Zeitraum in einem wirtschaftlichen Unternehmen, bleibt aber Angestellter einer Werkstatt. Dies ermöglicht ihm, die freie Arbeitswelt zu erfahren und dennoch von speziellen Fachkräften betreut zu werden.

Der Außenarbeitsplatz ist eine Maßnahme zur Integration von Menschen mit geistiger Behinderung in die Arbeitswelt. Er bietet einen möglichen Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis

Nur wenige ArbeitnehmerInnen mit geistiger Behinderung schaffen den Sprung in die freie Wirtschaft. Dies hat einerseits mit der sowieso angespannten Arbeitsmarkt-Situation zu tun, ist aber andererseits auch Folge von Vorurteilen seitens der Arbeitgeber. Ein Außenarbeitsplatz bietet die Möglichkeit diese Barriere abzubauen ohne sich langfristig an einen Arbeitnehmer zu binden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie einen Außenarbeitsplatz zu vergeben hätten.

Bei Fragen steht Ihnen Rainer Brinker gerne zur Verfügung.
Tel.: 022 33 / 93 245 – 26
Fax: 022 33 / 93 245 – 10
Email: bri@lebenshilfe-nrw.de

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