Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß § 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen.

Arbeits- und Aufgabenbereiche:
  • Offene Hilfen (Familienunterstützende Dienste)
  • Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Kindertageseinrichtungen, Schulen
  • Freizeit, Sport, Kunst und Kultur
Zielgruppe: Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an Menschen ab dem 16. Lebensjahr.

Voraussetzungen:
  • Beendete Schulpflicht
  • Interesse am Einsatzgebiet im sozialen Bereich und der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung
Zeitspanne: Der BFD dauert in der Regel 12 Monate. (Verkürzung nach Absprache möglich auf 6 Monate/ Verlängerung nach Absprache möglich bis max. 24 Monate) Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, sollen sich nach der Gesetzesintention wöchentlich für mind. 20 Stunden verpflichten.

Leistungen:
  • Taschengeld, Verpflegung und bei Bedarf evtl. Übernachtung
  • Mind. 26 Urlaubstage
  • BFD Ausweis
Qualifizierung:
  • Einführung in die Praxis
  • Kontinuierliche fachliche Beratung
  • Fortbildung, mindestens 25 Tage bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
Bei Fragen oder Anmeldungswünschen steht Ihnen Julia Schlender gerne zur Verfügung.
Tel.: 022 33 / 93 245 – 40
Fax: 022 33 / 93 245 – 652
Email: scr@lebenshilfe-nrw.de

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