Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß § 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen.
Arbeits- und Aufgabenbereiche:
- Offene Hilfen (Familienunterstützende Dienste)
- Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Kindertageseinrichtungen, Schulen
- Freizeit, Sport, Kunst und Kultur
Zielgruppe: Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an Menschen ab dem 16. Lebensjahr.
Voraussetzungen:
- Beendete Schulpflicht
- Interesse am Einsatzgebiet im sozialen Bereich und der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung
Zeitspanne: Der BFD dauert in der Regel 12 Monate. (Verkürzung nach Absprache möglich auf 6 Monate/ Verlängerung nach Absprache möglich bis max. 24 Monate) Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, sollen sich nach der Gesetzesintention wöchentlich für mind. 20 Stunden verpflichten.
Leistungen:
- Taschengeld, Verpflegung und bei Bedarf evtl. Übernachtung
- Mind. 26 Urlaubstage
- BFD Ausweis
Qualifizierung:
- Einführung in die Praxis
- Kontinuierliche fachliche Beratung
- Fortbildung, mindestens 25 Tage bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
Bei Fragen oder Anmeldungswünschen steht Ihnen Julia Schlender gerne zur Verfügung.
Tel.: 022 33 / 93 245 – 40
Fax: 022 33 / 93 245 – 652
Email:
scr@lebenshilfe-nrw.de