Die Ausbildung zur staatlich geprüften SozialhelferInnen führt in einen grundständigen Helferberuf. SozialhelferInnen sind dazu befähigt, Kindern, behinderten, alten und kranken Menschen vielfältige Hilfsfunktionen der Unterstützung, Betreuung, Versorgung und Förderung der sozialen Teilhabe zu geben, so dass diese ein weitgehend selbstbestimmtes, erfülltes und unabhängiges Leben führen können.
Die zweijährige Ausbildung zur/m SozialhelferIn in Vollzeitform ermöglicht zusätzlich zu dem Berufsabschluss sowohl eine grundständige Orientierung über Beschäftigung und Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen als auch die Möglichkeiten und Überprüfung der persönlichen Eignung für einen sozialen Beruf anhand von vielfältigen Praxis- und Selbsterfahrungen. InteressentInnen entscheiden sich insbesondere für die SozialhelferInnen-Ausbildung, um verschiedene berufliche Perspektiven im Sozial- und Gesundheitswesen kennen zu lernen oder die Voraussetzungen für die Fachschul-Bildungsgänge Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik zu erwerben. Die Ausbildung gliedert sich in vier Lernfelder:
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Mindestvoraussetzungen sind der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.
Der schriftlichen Bewerbung, die ganzjährig möglich ist, sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Bewerbungsanschreiben
2. Lebenslauf (tabellarisch)
3. Lichtbild
4. Aktuellstes Zeugnis. Das Zeugnis zum Nachweis der Mindestvoraussetzung muss ggf. nachgereicht werden.
5. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (zeitnah vor dem ersten Blockpraktikum)
Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule vermittelt:
1. den Berufsabschluss „staatlich geprüfte/r SozialhelferIn“
2. die Fachoberschulreife, ggf. auch mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
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Alexandra-Klausa-Berufskolleg
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