Fachschule Heilerziehungspflege

Die Ausbildungsinhalte der Fachschule basieren auf den Richtlinien des Landes NRW und entsprechen den Leitgedanken der Lebenshilfe. Ziel unserer Ausbildung ist die Sicherung und Förderung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung. Hierzu werden heilerziehungspflegerische Konzepte und deren theoretische Grundlagen aus Psychologie, Pflege, Medizin, Recht etc. vermittelt sowie im Rahmen von Assistenz/Förderung umgesetzt bzw. erprobt. Fachkräfte der Praxiseinrichtungen leiten die Studierenden während der Praktika als MentorInnen an. In regelmäßigen Praxisbesuchen begleiten PraxislehrerInnen den Ausbildungsprozess als Bindeglied zwischen Fachschule und Praxiseinrichtung.

Die Inhalte der Unterrichtsfächer werden in fächervernetztem Unterricht mit vielfältigen Methoden erarbeitet, z. B. wird das Thema „Demenz“ aus psychiatrischer, biologischer, pflegerischer, ethischer und rechtlicher Sicht behandelt. Der Fachunterricht ist handlungsorientiert, d.h. er geht von konkreten Fragestellungen der Praxis aus und verbindet diese mit aktuellen heilerziehungspflegerischen Konzepten.

Die Qualität unserer Ausbildung wird sowohl in fachtheoretischer als auch in fachpraktischer Hinsicht garantiert. Unser Schulprofil wird durch Evaluation als Teil unseres regelmäßigen Qualitätsmanagements weiterentwickelt.

Die dreijährige Vollzeitausbildung wird in kombinierter und integrierter Form angeboten.

In beiden Ausbildungsformen wird im zweiten Ausbildungsjahr ein Gruppenprojekt in einer Einrichtung der Behindertenhilfe und im dritten Ausbildungsjahr ein individuelles Schwerpunktprojekt mit einem Menschen mit Behinderung durchgeführt.
In den NRW-Schulferien findet kein Unterricht statt.

1. Die kombinierte Form
Das erste Ausbildungsjahr wird in vollzeitschulischer Form absolviert, d. h. der Unterricht findet wöchentlich von Montags bis Freitags mit durchschnittlich 40 Wochenstunden statt. Das erste Ausbildungsjahr beinhaltet ein vierwöchiges Blockpraktikum, welches wahlweise in einer Einrichtung mit psychiatrischem Schwerpunkt oder in einem Arbeitsfeld mit Kindern und/oder Jugendlichen mit Behinderung absolviert wird, außerdem wird ein vierwöchiges Praktikum in ambulant betreuten Wohnformen für Menschen mit Behinderung durchgeführt.
Im zweiten Ausbildungsjahr wird die Fachschule im ersten Schulhalbjahr in Vollzeitform besucht. Zusätzlich wird ein achtwöchiges Pflegepraktikum absolviert. Im zweiten Schulhalbjahr verändert sich die Ausbildungsorganisationsform. Die Fachschule wird nur noch an drei Tagen in der Woche besucht. Zusätzlich arbeiten die Studierenden an zwei Tagen in der Woche in einer Einrichtung der Behinderten- bzw. Eingliederungshilfe.
Das dritte Ausbildungsjahr wird als Anerkennungsjahr mit 160 Stunden begleitendem Fachschulunterricht absolviert.

2. Die integrierte Form
Das Anerkennungsjahr und die Blockpraktika sind in die gesamte Ausbildungsdauer integriert. Der Fachschulunterricht findet in allen drei Ausbildungsjahren an zwei Tagen in der Woche statt und wird parallel zu einem Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe absolviert. Dabei muss der Beschäftigungsumfang mindestens eine halbe Stelle (19,25 Std./Woche) umfassen. Darüber hinaus wählen die Studierenden jedes Quartal ein Angebot aus dem schulischen Differenzierungsbereich, welches in der Regel als zusätzlicher dreitägiger Seminarblock angeboten wird.

Ausbildung Heilerzieherpflege

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Heilerziehungspflege sind:

1. Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)
und

2. der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung, z.B.:
- Zweijährige Berufsfachschule im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen, Fachrichtungen: Kinderpflege oder Sozialhelfer oder Heilerziehungshelfer
- Zweijährige Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen (berufliche Grundkenntnisse)
oder Berufsausbildung im nichtsozialen Bereich, wenn die Ausbildung Relevanz hat für die Arbeit im sozialen Bereich
oder Abitur und Nachweis über eine vierteljährige Tätigkeit im sozialen Bereich oder Fachhochschulreife mit Praktikum im Sozial-/Gesundheitswesen oder eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.

3. Für die integrierte Ausbildungsform ist außerdem der Nachweis eines Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnisses in einer Einrichtung der Behindertenhilfe erforderlich.

Die Bewerbung ist nur in schriftlicher Form möglich und umfasst folgende Unterlagen:
1. Bewerbungsanschreiben
2. Lebenslauf (tabellarisch)
3. Lichtbild
4. beglaubigte Nachweise der Aufnahmevoraussetzungen (Nr. 1, 2 und 3)
5. Ein erweitertes Führungszeugnis (nach §30a Abs.1 BZRG) muss drei Monate vor Ausbildungsbeginn vorgelegt werden (bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen).
AbsolventInnen erhalten die Berechtigung „Staatlich anerkannte(r) Heilerziehungspfleger(in)” als Berufsbezeichnung zu führen und können die bundesweite Fachhochschulreife erlangen.

Lernmittel werden nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz NW zur Verfügung gestellt.


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Alexandra-Klausa-Berufskolleg
Fachschule der Lebenshilfe NRW
Hermülheimerstr. 12-14
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Tel.: 022 33 / 312 86
Fax: 022 33 / 935 095
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