Das FSJ bietet jungen Menschen im Alter von 16 bis zum vollendeten 26. Lebensjahr die Chance ihre Persönlichkeit weiter zu entwickeln, sich beruflich zu Orientierung und das gesellschaftliche Leben aktiv mit zu gestalten. Neben dem Umgang mit Menschen, gehören Selbsterfahrung, Selbstreflexion und das Erlernen sozialer Kompetenzen zu den wesentlichen Merkmalen des FSJ. Dabei kann das FSJ in unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Behindertenhilfe, mit vielfältigen Anforderungen geleistet werden.
Arbeits- und Aufgabenbereiche:
Zielgruppe: Das Freiwillige Soziale Jahr richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und vollendeten 26. Lebensjahr.
Voraussetzungen:
Zeitspanne: Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate.
(Verlängerung nach Absprache möglich bis max. 18 Monate)
Leistungen:
Qualifizierung:
Bei Fragen oder Anmeldungswünschen steht Ihnen Julia Schlender gerne zur Verfügung.
Tel.: 022 33 / 93 245 – 40
Fax: 022 33 / 93 245 – 652
Email: scr@lebenshilfe-nrw.de