Freiwilliges Soziales Jahr

Das FSJ bietet jungen Menschen im Alter von 16 bis zum vollendeten 26. Lebensjahr die Chance ihre Persönlichkeit weiter zu entwickeln, sich beruflich zu Orientierung und das gesellschaftliche Leben aktiv mit zu gestalten. Neben dem Umgang mit Menschen, gehören Selbsterfahrung, Selbstreflexion und das Erlernen sozialer Kompetenzen zu den wesentlichen Merkmalen des FSJ. Dabei kann das FSJ in unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Behindertenhilfe, mit vielfältigen Anforderungen geleistet werden.

Arbeits- und Aufgabenbereiche:

  • Offene Hilfen (Familienunterstützende Dienste)
  • Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • Kindertageseinrichtungen, Schulen
  • Freizeit, Sport, Kunst und Kultur

Zielgruppe: Das Freiwillige Soziale Jahr richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und vollendeten 26. Lebensjahr.

Voraussetzungen:

  • Beendete Schulpflicht
  • Interesse am Einsatzgebiet im sozialen Bereich und der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung

Zeitspanne: Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate.
(Verlängerung nach Absprache möglich bis max. 18 Monate)

Leistungen:

  • Taschengeld, Verpflegung und bei Bedarf evtl. Übernachtung
  • Mind. 26 Urlaubstage
  • FSJ Ausweis

Qualifizierung:

  • Einführung in die Praxis
  • Kontinuierliche personenbezogene und fachliche Beratung
  • Fortbildung, mindestens 25 Tage in 12 Monaten

Bei Fragen oder Anmeldungswünschen steht Ihnen Julia Schlender gerne zur Verfügung.
Tel.: 022 33 / 93 245 – 40
Fax: 022 33 / 93 245 – 652
Email: scr@lebenshilfe-nrw.de

 

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